1. Anzahl Teilnehmende
Sämtliche Lehrgänge werden nur bei genügend Teilnehmenden durchgeführt. Die minimale Anzahl liegt bei 10 Personen. Die maximale Anzahl ist bei 22 Teilnehmenden erreicht. Abweichungen werden durch die Schulleitung bestimmt und entsprechend kommuniziert.
2. Schriftform
Anmeldungen, Abmeldungen und Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.
3. Anmeldungen
Die Anmeldung für alle Lehrgänge erfolgt mittels Anmeldeformular und werden schriftlich bestätigt. Die Anmeldefixierung ist der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgemerkt.
4. Repetition / Wiederholung eines Semesters
Bei der Repetition eines Lehrgangssemesters werden die Hälfte der im ordentlichen Semester bezahlten Lehrgangs-Semesterkosten fällig.
5. Rücktritt / vorzeitiger Austritt
Anmeldungen sind verbindlich und gelten für alle Semester des Lehrgangs. Abmeldungen vor Lehrgangsstart sind bis zum Anmeldefixierungsdatum kostenlos. Danach werden die vollen Lehrgangs-Semesterkosten in Rechnung gestellt.
Kündigung auf Ende Semester
Abmeldungen haben spätestens 30 Tage vor Beginn des Folgesemesters schriftlich beim WZR einzutreffen. Danach werden die vollen Lehrgangs-Semesterkosten in Rechnung gestellt. Annullationsgebühren von CHF 200.— werden in jedem Fall fällig; diese werden bei einem bei einem Wiedereintritt zurückerstattet. Lehrmittel werden nicht zurückgenommen oder rückvergütet.
Rücktritt innerhalb des Semesters
Aus wichtigen Gründen (ärztlich bescheinigte Krankheit, Unfall) ist ein Rücktritt innerhalb des Semesters möglich. Das Gesuch ist schriftlich zu begründen und zu belegen. Ab Zeitpunkt der schriftlichen Inkenntnissetzung werden die Lehrgangs-Semesterkosten anteilmässig zurückerstattet. Annullationsgebühren von CHF 200.— werden in jedem Fall fällig; diese werden bei einem bei einem Wiedereintritt zurückerstattet. Lehrmittel werden nicht zurückgenommen oder rückvergütet.
6. Programmänderungen, Verlegung oder Absetzung
Programmänderungen, Verlegung oder Absetzung von Bildungsveranstaltungen bleiben vorbehalten. Die bezahlten Lehrgangskosten werden voll zurückerstattet, wenn eine Veranstaltung nicht zustande kommt oder wenn eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. Programmänderungen, Verlegungen von Lektionen sowie Dispensen begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Gelder.
7. Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden ausgestellt, sofern mindestens 80% aller Lektionen besucht wurden.
8. Lehrgangskosten
- Die Lehrgangskosten werden für alle Bildungsveranstaltungen vor Beginn der Veranstaltung fällig.
- Die Rechnungsstellung erfolgt pro Semester oder mittels Monatsraten (ohne Aufpreis).
- Bei verspäteten Zahlungen wird die Ratenzahlungsvereinbarung aufgehoben und der Gesamtbetrag der Semester Lehrgangskosten wird eingefordert.
- Preisanpassungen aufgrund von Beitragssatzänderungen des Bundes bleiben vorbehalten.
- Rechnungen werden ausschliesslich an die im Anmeldeformular angegebene Adresse gesandt.
9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Rorschach.
September 2023